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Firmenregistrierung in Deutschland

Die TWL Contrado GmbH ist spezialisiert auf die Registrierung von Firmen in Deutschland mit gemischtem oder ausländischem Kapital (GUS – Russland, Ukraine) in allen deutschen Bundesländern.

Dabei erstellt die Gesellschaft die Einladung zum Erhalt eines Geschäftsvisums für den Gründer aus, unternimmt die nötigen Schritte zur Vorbereitung der Gründungsdokumente, bietet Abholung und Begleitung des Klienten in Deutschland an, darunter fallen der Notarbesuch zur Unterschreibung der Dokumente, die Kontoeröffnung bei einer deutschen Bank, die Abgabe der nötigen Dokumente für die Registrierung im Amtsgericht sowie die Ausübung weiterer notwendiger Prozeduren.

Bei der Gründung einer deutschen Firma vor Ort unserer Büros in Frankfurt am Main und Mainz betreuen wir Sie im Hinblick auf die Vermittlung einer kompetenten Buchhaltung und juristische Betreuung.

Personen, die keine Einwohner Deutschlands (oder der EU) sind, können lediglich Kapitalgesellschaften einrichten:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH;

  • Aktiengesellschaft – AG .

Juristische Aspekte bei der Registrierung einer GmbH in Deutschland

Gesetzgebung: Errichtung und Tätigkeit einer GmbH sind durch ein spezielles Gesetz geregelt (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung –GmbH – Gesetz). Hauptgründungsdokument der GmbH ist der Gründungsvertrag.

Name: In der Regel wird der Name frei gewählt – mit einigen Einschränkungen. Der Name darf keine Namens- oder Markenrechte anderer Firmen tangieren. Es ist daher ratsam zunächst bei der Industrie- und Handelskammer eine Recherche durchführen zu lassen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Die Abkürzung GmbH ist stets bei der Namensführung anzugeben.

Kapital: Das Mindeststammkapital beträgt 25 000 Euro. Bei zwei oder mehr Gründern ist für die Firmenregistrierung die Hälfte des Stammkapitals ausreichend. Die andere Hälfte wird im Laufe des ersten Geschäftsjahrs der Firma eingezahlt. Das Stammkapital kann direkt nach der Einzahlung zur Entwicklung des Unternehmens genutzt werden.

Gründer: Die Mindestanzahl ist nicht beschränkt (eine Gesellschaft mit einem Teilhaber ist möglich), Gründer können deutsche oder ausländische natürliche oder juristische Personen sein.

Geschäftsführer: Mindestens ein Geschäftsführer. Dieser muss nicht in Deutschland ansässig sein (dies gilt in nicht für alle Bundesländer).

Juristische Aspekte bei der Registrierung einer AG in Deutschland

Gesetzgebung: Errichtung und Tätigkeit einer Aktiengesellschaft sind durch ein spezielles Gesetz geregelt (Aktiengesetz).
Name: In der Regel wird der Name frei gewählt – mit einigen Einschränkungen. Der Name darf wie bei der GmbH keine Rechte anderer bereits registrierter Firmen tangieren. Die Bezeichnung AG ist vorgeschrieben.

Kapital: Das Grundkapital einer AG beträgt 50.000 €; ein Viertel davon muss zum Zeitpunkt der Registrierung eingezahlt werden. Namensaktien oder Inhaberaktien, es muss ein Aktienregister geführt werden.

Aktionäre: 1 Aktionär (sogenannte kleine Aktiengesellschaft) oder mehrere Aktionäre, die ebenfalls ausländische juristische oder natürliche Personen sein können.

Geschäftsführung: Mindestens 1 Vorstandsmitglied und zusätzlich mindestens 3 Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Vorstandsvorsitzende einer deutschen Aktiengesellschaft muss nicht in Deutschland ansässig sein (dies gilt nicht für alle Bundesländer).

Dokumente zur Firmenregistrierung in Deutschland

Für die Registrierung notwendige Dokumente und Nachweise:

    • Nachweise über den Gründer (die Gründer) und dem / die Geschäftsführer der Gesellschaft: Name, Geburtsdatum und -ort, Meldebescheinigung, Passnummern (Kopie des Reisepasses).
    • Handelt es sich bei den Gründern um juristische Personen, werden die Satzungsdokumente der Gesellschaft und die Genehmigung über die Gründung eines Unternehmens im Ausland benötigt.
    • Nachweis über die Höhe des Stammkapitals und die Verteilung der Anteile unter den Gründern.
    • Beabsichtigter Firmenname (möglichst 3 – 4 Varianten, nach Vorlieben geordnet).
    • Firmensitz: Adresse, unter der das Unternehmen registriert werden soll.
    • Auflistung der geplanten Tätigkeiten des Unternehmens.
    • Beleg über die Zahlung des Stammkapitals.

Fristen der Firmenregistrierung in Deutschland

In Abhängigkeit vom Bundesland und der jeweiligen Registrierungsbehörde dauert es 6-8 Wochen vom Moment der Unterzeichnung der Dokumente beim Notar bis zur Formierung des Stammkapitals im vorgesehenen Umfang.
Weshalb warten? Besorgen Sie sich zusätzliche Informationen sofort! Um einen bestimmten Service zu bestellen oder die notwendigen Informationen zu den Nuancen und Kosten der Firmenregistrierung in Deutschland zu erhalten, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu unseren Experten auf oder senden Sie eine Anfrage an info@twl-online.de

Erste Informationen vom Antragsteller

Garantie für eine zügige Bearbeitung unsererseits ist die Vorlage erster Informationen in folgendem Umfang:

    • Angestrebte Unternehmensform (Rechtsform)
    • Aufenthaltsort: Bundesland, Stadt
    • Angestrebte Zusammensetzung der Gründer (natürliche oder juristische Personen)
    • Geplante Größe und Art der Zusammenstellung des Stammfonds
    • Ziel der Unternehmensgründung• Geschäftsführer des Unternehmens (in einigen Bundesländern muss dieser in Deutschland ansässig sein)
    • Benötigung von Aufenthaltsgenehmigung und Buchführung
    • Benötigung der Bereitstellung einer juristischen Adresse
    • Kontaktdaten des Antragstellers (Name und Telefonnummer)